Studium
der Rechtswissenschaften an der Universität Trier,
Referendarszeit von 1994 bis 1996 mit Abschluss des Assessorexamens
im Juni 1996.
Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin von August 1996 bis einschließlich August 1999 in der Kanzlei Dr. Doms und Dr. Siebert, seit September 1999 angestellt in der Kanzlei Christ Rechtsanwälte, vormals Kanzlei Dr. Dr. Landgraf, Christ & Rösch.
Seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Seit April 2011 betreut Frau Rechtsanwältin von Freymann neben familienrechtlichen Mandanten aus Rosenheim auch die Rheinbacher Zweigstelle.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Familien- und Arbeitsrecht ist das Erbrecht, insbesondere auch die Beratung vor Eintritt des Erbfalles und die Fertigung letztwilliger Verfügungen in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Notaren.
Zweigstelle in Rheinbach.
Telefon: (0 80 31) 3 70 97 sowie (0 22 26) 8 98 78 03
Telefax: (0 80 31) 3 45 27
Mail: rain.sigrunvonfreymann@online.de |